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Umsatzsteuerbefreiung für Unterrichtsleistungen selbstständiger Lehrer an allgemein- und berufsbildenden Einrichtungen

Das Finanzamt behandelte die Stunden der Klägerin als umsatzsteuerpflichtig, das Finanzgericht bestätigte dies. Der Bundesfinanzhof hob das Urteil des Finanzgerichts auf und senkte die Umsatzsteuer für die Jahre 2010-2012 jeweils (Az. V R 23/24). Vertrags- und Abrechnungsbeziehungen bestanden nur zwischen der Klägerin und der Weiterbildungseinrichtung (nicht mit den Schülern). Eine direkte zivilrechtliche Beziehung zwischen Lehrer und Schüler sei nicht erforderlich.
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Kein Lohnsteuerhaftung bei Pkw-Nutzung des Gesellschafter-Geschäftsführers ohne Privatnutzungsgestattung

Eine GmbH war Eigentümerin eines Pkw, der dem Alleingesellschafter-Geschäftsführer ausschließlich für betriebliche Fahrten zur Verfügung gestellt wurde. Das Finanzamt nahm an, dass der Geschäftsführer den Firmenwagen auch privat genutzt habe und nahm die GmbH für nicht einbehaltene Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag in Haftung, da ein als Arbeitslohn zu behandelnder geldwerter Vorteil des Geschäftsführers aus einer Gestattung zur privaten Pkw-Nutzung vorliege. Die GmbH bestritt dies.
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