Hotline: 0511 13 22 350


Durch Freibeträge kann Erbschaftsteuerpflicht entfallen

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner können bis zu 500.000 Euro abgabefrei erben. Kinder können von jedem Elternteil bis zu 400.000 Euro steuerfrei erben. Bis zu 200.000 Euro können Enkelinnen und Enkel abgabefrei von ihren Großeltern erben und bis zu 20.000 Euro Geschwister, Nichten, Neffen und Lebensgefährten.
…mehr


Vorsteuerabzug für ein Büro in einem ansonsten nicht unternehmerisch genutzten Gebäude

Der Bundesfinanzhof hat zum Vorsteuerabzug für ein Büro in einem ansonsten nicht unternehmerisch genutzten Gebäude entschieden, ob die Kennzeichnung eines Raumes in einer Bauzeichnung mit dem Wort „Arbeiten“ ein ausreichendes Indiz für die Zuordnungsentscheidung zum Unternehmen ist und ob die Zuordnungsentscheidung dem zuständigen Finanzamt bis zur gesetzlichen Abgabefrist der betreffenden Steuererklärung mitgeteilt werden muss.
…mehr